Werden Immobilien zwangsversteigert oder zur Auseinandersetzung von Gemeinschaften teilungsversteigert, so bedarf es auf Grund des komplexen Rechts hierzu regelmäßig sachkundiger anwaltlicher Begleitung, sei es auf Gläubigerseite oder auf Seiten eines anderen Beteiligten, dessen Rechte es zu wahren gilt.
Auf Grund vieler Verfahren dieser Art sind wir mit den Mechanismen des Rechts der Versteigerung bestens vertraut und setzen die Interessen unserer Mandanten entsprechend der gebotenen Taktik um.
Außerhalb dieser Verfahren beraten wir zu Möglichkeiten, mittels zu schließender Vereinbarungen das gewünschte Ergebnis bei der Versteigerung einer Immobilie zu erzielen; so können im Vorfeld eines Versteigerungstermins Verträge geschlossen werden, die etwa einen Interessenten verpflichten, ein Gebot in einer bestimmten Höhe abzugeben, d.h. die Unwägbarkeiten von Versteigerungsverfahren begrenzt werden.