Strafverteidigungen in Wirtschaftsstrafsachen / Ordnungswidrigkeiten

 

Insbesondere im Zusammenhang mit Insolvenzen werden Geschäftsführer häufig mit strafrechtlichen Vorwürfen der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts oder des Betruges konfrontiert. Wir arbeiten hierzu die ausschlaggebenden zivilrechtlichen Hintergründe sorgsam auf, so dass auf dieser Grundlage eine optimale Verteidigung gewährleistet ist; nicht selten gelingt ein „Deal“, mit dem eine strafrechtliche Verurteilung vermieden werden kann.

In Bußgeldverfahren schöpfen wir die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zugunsten unserer Mandanten aus. Wichtig ist es, dass wir von Beginn an zu diesen Vorwürfen konsultiert werden, da taktische Aspekte unter Berücksichtigung laufender gesetzlicher Fristen eine wesentliche Rolle für ein erfolgreiches Vorgehen spielen; jedwede Einlassung zur Sache ohne anwaltlichen Rat sollte vermieden werden.