Die Regulierung von Verkehrsunfällen, die Geltendmachung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Versicherern und Unfallgegnern wie auch die rechtsanwaltliche Vertretung in Bußgeld- oder Strafverfahren erledigen wir für unsere Mandanten zuverlässig und fachkundig.
Auch wenn verschiedene Haftpflichtversicherer in der täglichen Praxis erhebliche Anstrengungen unternehmen, unmittelbaren Kontakt zum gegnerischen Unfallopfer aufzunehmen, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen regelmäßig sinnvoll, da gegnerische Haftpflichtversicherer nicht den berechtigten Ansprüchen der Anspruchsinhaber genügen wollen, sondern versuchen, im Schadensfalle möglichst geringe Zahlungen leisten zu müssen.