Medizinrecht

 

Medizinrechtliche Fragestellungen werden durch Herrn Rechtsanwalt Frank Hirschkorn – zugleich Fachanwalt für Medizinrecht – betreut, der langjährig Mitglied im Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V. sowie in der ARGE Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins ist.

Teil des medizinrechtlichen Spektrums sind Fragestellungen zur Arzthaftung wegen Behandlungsfehlern. Unter Einbeziehung medizinischen Sachverstands vertreten wir unsere Mandanten nachhaltig bei Verfahren über die Geltendmachung von Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld sowohl in Schlichtungsstellen- wie auch in gerichtlichen Verfahren.

Im Vertragsarzt- bzw. Vertragszahnarztrecht gestalten wir die Gründung wie auch die Übernahme oder Abgabe einer Praxis unter Einbeziehung der entsprechenden Schnittstellen (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht etc.), wie wir weiter bestens vertraut sind mit Fragestellungen der vertragsärztlichen Zulassung bzw. der Erlangung spezieller Ermächtigungen. Auch vertreten wir unsere ärztliche Mandantschaft in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren sowie in Auseinandersetzungen über die Vergütung ärztlicher Leistungen.

Unsere im Gesundheitswesen tätigen Mandanten beraten wir gleichfalls zu Kooperations- bzw. Gestaltungsmöglichkeiten zur Leistungserbringung (z.B. Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften; Gründung medizinischer Versorgungszentren etc.); mit diesen Themen sind wir ständig befasst und entwickeln individuelle, den spezifischen Wünschen entsprechende Lösungen.

Die durch uns betreuten Krankenhäuser vertreten wir in krankenhausspezifischen Angelegenheiten (z.B. sozialrechtliche Durchsetzung ihrer Vergütungsansprüche gegen Krankenkassen), ebenso sind wir jedoch auch Ansprechpartner für die „klassischen“ unternehmerischen Problembereiche etwa des Vertrags- und Arbeitsrechts.