Familienrecht

 

Entsprechend den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes standen im Jahr 2012 im gesamten Bundesgebiet insgesamt 387.423 Eheschließungen nicht weniger als 179.147 Ehescheidungen gegenüber. Von den Ehescheidungen waren 143.022 minderjährige Kinder betroffen. Dies entspricht mehr als 1/5 eines Geburtenjahrganges in den letzten Jahren. Die vorstehenden Zahlen zeigen exemplarisch, welche praktische Relevanz das Familienrecht in der juristischen Arbeit einnimmt.

Im Bereich des Familienrechtes betreuen und vertreten wir unsere Mandanten in Lebenspartnerschafts- und Ehesachen (Ehescheidung) einschließlich der Folgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Ehewohnung/Haushalt und Güterrecht), aber auch in Kindschaftssachen mit der erforderlichen Kompetenz und notwendigen Empathie, dem sprichwörtlichen Fingerspitzengefühl.

Bereits im Vorfeld einer Ehescheidung lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. Der Abschluss eines Ehevertrages ermöglicht es den zukünftigen Ehe-/Lebenspartnern, die Folgen einer etwaigen Trennung und Scheidung einvernehmlich und unter angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu regeln. Nicht zuletzt die Sicherung und der Erhalt bestimmter Vermögenswerte im Scheidungsfall, insbesondere von Grundstücken und Unternehmen bzw. Gesellschaftsanteilen, macht den Abschluss einer die Vermögensauseinandersetzung regelnden Vereinbarung in Anbetracht des gesetzlichen Güterrechtes erforderlich.

Spätestens im Zeitpunkt der Trennung wird beiden Lebenspartnern/Ehegatten oft die Notwendigkeit bewusst, die Trennungs- und ggf. Scheidungsfolgen zur regeln. Hier ermöglicht der Abschluss interessengerechter Trennungsfolgen- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, oft langwierige und nicht selten verletzende gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

In diesem Sinne stehen wir unseren Mandanten bereits vor einer Eheschließung im Hinblick auf den Abschluss eines Ehevertrages beratend und gestaltend zur Seite, wie wir unsere Mandanten im Falle der Trennung und Scheidung bei der Regelung der Folgen vertreten. Sofern sich eine streitige Auseinandersetzung vor dem Familiengericht nicht vermeiden lässt, setzen wir etwaige Ansprüche unserer Mandanten zielgerichtet und, soweit notwendig, kompromisslos durch.

Sowohl im Falle der Trennung nichtehelicher Lebenspartner als auch im Falle der Scheidung einer Ehe/Lebenspartnerschaft werden nicht selten die Interessen gemeinsamer Kinder betroffen. Regelungen über den Aufenthalt, den Umgang sowie zum Unterhalt sind regelmäßig unumgänglich.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten kompetent und in sämtlichen Fragen des Kindschaftsrechts, insbesondere bei Fragen der elterlichen Sorge (Übertragung/Entzug der gemeinsamen Sorge), des Umgangs- und des Unterhaltsrechtes. Die Beachtung des Kindeswohles ist hierbei stets Maßstab unseres Handelns. Auch hier können die Beteiligten durch den Abschluss ausgewogener, interessengerechter sowie das Kindeswohl wahrender Vereinbarungen langwierige und alle Beteiligten belastende familiengerichtliche Verfahren vermeiden.

Letztlich stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch in Abstammungssachen, bei Fragen des Namensrechtes sowie sonstigen Familiensachen zur Verfügung.